Impressum: Pflichtangaben bei Social Media nicht vergessen

Datum: 11. März 2014

Abmahnung wegen fehlendem Impressum bei Facebook, Google+, Twitter, Youtube, Xing vermeiden

Nach dem Gesetz ist ein Impressum auf den meisten Webseiten Pflicht. Es gibt nur einen kleinen Teil an Webseiten, die kein Impressum benötigen. Das betrifft vor allem rein private Internetseiten, die nur der Kommunikation mit Familie und Freunden dienen. Im geschäftlichen Bereich ist ein Impressum praktisch unumgänglich.

Während es sich rumgesprochen hat, dass Webseiten heutzutage selbstverständlich ein Impressum benötigen, ist es noch nicht so bekannt, dass dies auch für Facebook, Google+, Twitter, Youtube und Xing notwendig ist. Ein Impressum zu erstellen mit den notwendigen Pflichtangaben ist mit den notwendigen noch relativ leicht.

Impressum auf Social Media einfügen

Impressum auf Social Media einfügen

Doch in den Social Media ist die Einbindung des Impressums nicht so leicht. Alleine bei Facebook muss z.B. zusätzlich darauf geachtet werden, dass das Profil dann auch über die mobile Ansicht vorhanden ist. Das kann bei Facebook nicht jede Anwendung leisten und somit ist dann auch kein Impressum nach der aktuellen Rechtssprechung enthalten. Es kann dafür also eine Abmahnung trotz eigentlich vorhandenem Impressum ankommen mit den verbundenen Kosten wegen einem wettbewerbswidrigem Verhalten gemäß § 4 Nr. 11 UWG.

Grundregel für jedes Impressum ist, dass dieses einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Das gilt für jedes Endgerät, also auch für das Smartphone. 2 Klicks darf es maximal bis zum Erreichen des Impressums an Klickweite betragen.

Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum erhalten?

Wer eine Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum oder keinem Impressum erhalten hat, sollte nicht warten. Suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen Hilfe bei der Abmahnung und der strafbewehrten Unterlassungserklärung bieten kann. Keine Reaktion auf eine Abmahnung kann sehr teuer werden. In München ist Rechtsanwalt Dr. Knies eine gute Anlaufstelle, um professionelle Hilfe bei einer Abmahnung rund um das Internet zu erhalten.

Die Social Media Seiten machen es nicht einfach ein Impressum einzufügen

In anderen Ländern ist es mit dem Impressum nicht so präkär. Auf Facebook, Google+, Twitter und Youtube ist es daher nicht so einfach der gesetzlichen Verpflichtung zu einem rechtssicheren Impressum nachzukommen, da die Mutterunternehmen nicht deutsch sind. Eine positive Ausnahme, da komplett deutsch, ist hier Xing.

Die Lösungen, um ein Impressum unterzubringen, sind auf Facebook, Google+, Twitter und Youtube nur mit dem richtigen Knowhow möglich.

Hier Anleitungen, wie ein Impressum auf den einzelnen Social Media Profilen eingefügt werden kann:

Die Anleitungen sind aktuell getestet worden und funktionieren. Dennoch entbinden die Anleitungen für die Einbindung des Impressums nicht davon, dass regelmäßig nachgesehen wird, ob das Impressum noch vorhanden ist und ob es noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zu beachten ist, dass evtl. ein Geltungshinweis des Impressums auf der Webseite notwendig ist, dass dieses auch für die Social Media gültig ist. Das Durchlesen der oben verlinkten Anleitungen sollte daher sehr konzentriert vorgenommen werden und bei Unsicherheit ist es besser einen Anwalt zu rate zu ziehen.

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