Das Vor­steu­er­wun­der – Rech­nun­gen und die Berech­ti­gung zum Vorsteuerabzug

Datum: 30. April 2009

In vie­len Unter­neh­men ticken Zeit­bom­ben, die bei einer „Außen­prü­fung“ irgend­wann hoch­ge­hen kön­nen. Nicht zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tig­te pdf-Rech­nun­gen sind weit ver­brei­tet und ber­gen für den Rech­nungs­emp­fän­ger ein gro­ßes und nicht zu unter­schät­zen­des Risi­ko. Wer zahlt schon ger­ne über meh­re­re Jah­re in Abzug gebrach­te Umsatz­steu­er nach? Wer also kein „Vor­steu­er­wun­der“ erle­ben möch­te, soll­te auf gül­ti­ge Rech­nun­gen achten. 

Nach dem Umsatz­steu­er­ge­setz berech­ti­gen nur Rech­nung zum Vor­steu­er­ab­zug, die:

  • per Post emp­fan­gen wurden
  • online zer­ti­fi­ziert ver­sen­det wurden

Im wei­te­ren sind immer der Leis­tungs­zeit­raum bzw. Leis­tungs­zeit­punkt auf der Rech­nung mit­an­zu­ge­ben. Die ande­ren Merk­ma­le wie die­se sehr gut unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung auf­ge­führt sind, sind oft auf vie­len Rech­nun­gen richtig.

Wei­ter­füh­ren­de Hin­wei­se zum Vor­steu­er­ab­zug von Rech­nun­gen sind hier zu finden:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

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