You­Tube Vide­os & Daten­si­cher­heit – was gibt es zu beachten?

Datum: 11. April 2019

Zwi­schen You­Tube Vide­os und der Daten­si­cher­heit gibt es spä­tes­tens seit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) vom Mai 2018 eine wich­ti­ge Ver­bin­dung. You­Tube Vide­os auf die eige­ne Web­sei­te ein­bin­den ist zwar eine sehr belieb­te Funk­ti­on, doch die Daten­si­cher­heit darf dabei nicht aus dem Blick ver­lo­ren wer­den. Die Platt­form You­Tube setzt näm­lich für das Web­track­ing bestimm­te Coo­kies, die im Brow­ser der Web­sei­ten­be­su­cher gespei­chert werden.

War­um die­se Coo­kies im Rah­men der DSGVO als pro­ble­ma­tisch ange­se­hen wer­den und was Sie beach­ten müs­sen, um die Pri­vat­sphä­re Ihrer Web­site-User zu schüt­zen, zei­gen wir Ihnen in unse­rem Blogbeitrag.

You­Tube Vide­os ein­bet­ten – was geschieht hier­bei eigent­lich im Hintergrund?

YouTube Videos gemäß den Datenschutzrichtlinien einbetten

© Tho­mas Pajot stock.adobe.com – ID #28137752

You­Tube Vide­os ein­bet­ten ist eine sehr gefrag­te und zugleich sinn­vol­le Mög­lich­keit, denn dadurch kön­nen Sach­ver­hal­te, die auf der eige­nen Web­sei­te beschrie­ben wer­den, häu­fig bes­ser ver­deut­licht wer­den. Des Wei­te­ren lockern Vide­os das äuße­re Erschei­nungs­bild auf und brin­gen Abwechs­lung in den eige­nen Inter­net­auf­tritt. Wer aber You­Tube Vide­os ein­bet­ten möch­te, muss dar­auf ach­ten, dass dies daten­schutz­kon­form umge­setzt wird.

Durch das Ein­bin­den der Vide­os wer­den näm­lich ver­schie­de­ne Ver­bin­dun­gen zu Ser­vern des Inter­net­rie­sen Goog­le auf­ge­baut: Dadurch wer­den gleich meh­re­re Coo­kies im Brow­ser Ihrer Web­sei­tenu­ser gespei­chert. Über die­se wer­den schließ­lich Infor­ma­tio­nen an You­Tube sowie an den Goog­le-Wer­be­dienst gesen­det. All das geschieht noch bevor der Besu­cher über­haupt das Video abge­spielt hat. Es reicht für den Inter­net­nut­zer also bereits aus, eine Web­sei­te zu besu­chen, die ein­ge­bet­te­te You­Tube Vide­os enthält.

Die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se ist hier also grund­le­gend wich­tig: You­Tube Vide­os ein­bet­ten ist erlaubt, muss aber so umge­setzt sein, dass die Richt­li­ni­en der DSGVO ein­ge­hal­ten werden.

Die Ein­bet­tung von Vide­os über den erwei­ter­ten Datenschutzmodus

Eine Mög­lich­keit, ein You­Tube Video auf die eige­ne Sei­te ein­zu­bin­den, ist den erwei­ter­ten Daten­schutz­mo­dus zu nut­zen. Wäh­len Sie hier­für zunächst das Video aus, das Sie von der You­Tube Platt­form ein­bet­ten möch­ten und kli­cken Sie auf „Tei­len“:

 

Wer ein Video von YouTube auf seine eigene Webseite einbetten möchte, muss es zunächst teilen.

© Screen­shot by Meta­mo­ve – Tei­len eines You­Tube Videos

Im nächs­ten Schritt müs­sen Sie nun auf „Ein­bet­ten“ kli­cken.

Im sich neu öff­nen­den Fens­ter müs­sen Sie nun das Häk­chen set­zen bei „Erwei­ter­ten Daten­schutz­mo­dus akti­vie­ren“, um die Richt­li­ni­en der DSGVO zu wah­ren. Durch die­se Aus­wahl­op­ti­on erwir­ken Sie, dass kei­ne Infor­ma­tio­nen Ihrer Web­sei­ten­be­su­cher abge­grif­fen oder wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Erst durch das akti­ve Ankli­cken des Vide­os wür­de es zur Wei­ter­lei­tung von User­in­for­ma­tio­nen kommen.

Wenn Sie ein Video von YouTube auf Ihre eigene Seite einbetten möchten, sollten Sie das Häkchen beim erweiterten Datenschutzmodus setzen.

© Screen­shot by Meta­mo­ve – „Erwei­ter­ter Datenschutzmodus“

Web­sei­ten­be­trei­ber kön­nen ohne grö­ße­re Schwie­rig­kei­ten über­prü­fen, ob ein ein­ge­bet­te­tes You­Tube Video daten­schutz­kon­form ist oder nicht. Wird näm­lich der erwei­ter­te Daten­schutz­mo­dus akti­viert, so ver­än­dert sich der Ein­bet­tungs­code: Aus „youtube.com“ wird „youtube-nocookie.com“:

Wenn der erweiterte Datenschutzmodus ausgewählt wird, verändert sich der Einbettungscode.

© Screen­shot by Meta­mo­ve – ver­än­der­ter Einbettungscode

Auf die­se Wei­se kön­nen Sie ganz unkom­pli­ziert recht­li­che Risi­ken ver­rin­gern. Daher raten wir Ihnen bei der Ein­bet­tung von You­Tube Vide­os die­sen ein­fa­chen Klick zu nutzen.

Daten­schutz­kon­for­me Word­Press Plug­ins – eine Alter­na­ti­ve vom Drittanbieter

Vie­le fra­gen sich mög­li­cher­wei­se, war­um es über­haupt so wich­tig ist, dass Vide­os kon­form der Daten­schutz­ver­ord­nung DSGVO ein­ge­bun­den wer­den. Der tie­fe­re Sinn dahin­ter ist, dass You­Tube im Hin­ter­grund nicht „mit­tra­cken“ kann, wel­che Nut­zer Ihre Web­sei­te besu­chen, auf der You­Tube Vide­os ein­ge­bet­tet sind. Das ist im Grun­de auch sehr sinnvoll.

Daher bie­tet Word­Press eine wei­te­re Mög­lich­keit ein You­Tube Video ein­zu­bet­ten und zwar über ein spe­zi­el­les Word­Press-Plug­in. Die­ses Plug­in kön­nen Sie hier her­un­ter­la­den: „Word­Press Embed vide­os and respect pri­va­cy“.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit bie­tet das Word­Press Plug­in „You­Tube Lyte“: Die­ses Plug­in ver­hin­dert das Laden der ein­ge­bun­de­nen Vide­os vor der Nut­zung und punk­tet gleich­zei­tig noch mit einem wei­te­ren Vor­teil: Es ver­kürzt die Lade­zei­ten Ihrer Webseite.

Die­ses Plug­in wird aktu­ell auch wei­ter­ent­wi­ckelt. Es sol­len noch wei­te­re Funk­tio­nen hin­zu­kom­men, durch die eine Video-Ein­bet­tung noch daten­schutz­kon­for­mer umge­setzt wer­den soll.

Auch bei You­Tube Lyte star­tet das Track­ing erst dann, wenn der Besu­cher aktiv auf den Play-But­ton drückt.

Nach­dem das You­Tube Lyte-Plug­in instal­liert wur­de, kön­nen wei­te­re Ein­stel­lun­gen vor­ge­nom­men werden.

Unser Tipp: Beim Punkt „Mikro­da­ten ein­fü­gen“ soll­ten Sie bevor­zugt „Ja“ aus­wäh­len: Hier­bei han­delt es sich um zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen, die für Goog­le rele­vant sind, damit Ihre Inhal­te noch bes­ser in den Such­ergeb­nis­sen der Such­ma­schi­nen ange­zeigt wer­den können. 

Wich­tig:

Die Ein­bin­dung des Vide­os erfolgt hier über die You­Tube-Video-URL und nicht über die Tei­len- und die Ein­bet­ten-Funk­ti­on.

Dieses Plugin erleichterte eine datenschutzkonforme Einbindung und verbessert die Ladezeiten der Webseite.

© Screen­shot by Meta­mo­ve vom Word­Press You­Tube Lyte Plugin.

Wenn bei der Ein­bin­dung der Plug­ins Schwie­rig­kei­ten auf­tre­ten oder sich die Dar­stel­lung der Web­sei­te durch die Akti­vie­rung des Plug­ins ändert, kön­nen Sie sich jeder­zeit an die Exper­ten der Meta­mo­ve wen­den. Wir hel­fen Ihnen gezielt wei­ter: Sen­den Sie uns ger­ne über unser Online-Kon­takt­for­mu­lar eine Anfrage.

Daten­schutz­kon­for­me Vide­os las­sen sich jedoch nicht nur mit­hil­fe von Word­Press Plug­ins ein­bet­ten. In Joom­la kann bei­spiels­wei­se der JCE Edi­tor Pro Abhil­fe schaf­fen und auch für Ele­men­tor gibt es ent­spre­chen­de Features.

Die Ein­hal­tung der DSGVO für die pri­va­te Web­sei­te selbst in die Hand nehmen

Wenn Sie als Web­sei­ten­be­trei­ber, Ihre Auto­ri­tät über die Daten­ver­ar­bei­tung voll­stän­dig behal­ten und sich in kei­nen gesetz­li­chen Grau­zo­nen bege­ben möch­ten, gibt es noch eine wei­te­re Mög­lich­keit You­Tube Vide­os daten­schutz­kon­form einzubetten.

In die­sem Fall soll­ten Sie ein selbst erstell­tes Vor­schau­bild in die Sei­te ein­fü­gen. Hin­ter dem Bild ist der Inhalt des Vide­os hin­ter­legt. Die­ser wird jedoch erst gela­den, wenn der Nut­zer aktiv dar­auf zugreift. Ach­ten Sie bei die­ser Vari­an­te jedoch dar­auf, dass das Urhe­ber­recht der Per­so­nen, die das Video bei You­Tube hoch­la­den, nicht ver­letzt wird, wenn Sie ein Vor­schau­bild erstellen.

Ein wich­ti­ger Schritt im Rah­men der Daten­si­cher­heit – die Ergän­zung der Datenschutzerklärung

Seit dem Mai 2018 muss jede Web­sei­te, die online ist, eine kor­rek­te Daten­schutz­er­klä­rung beinhal­ten: Die­se regelt im Detail wie mit den Daten der Web­sei­ten­be­su­cher umge­gan­gen wird. Im Ide­al­fall soll­te in die Daten­schutz­er­klä­rung geschrie­ben wer­den, dass nach dem Abspie­len von You­Tube Vide­os, User­in­for­ma­tio­nen an You­Tube über­mit­telt werden.

Bit­te beach­ten Sie in die­sem Zusam­men­hang, dass unser Blog­ar­ti­kel kei­ne gül­ti­ge Rechts­be­ra­tung ist. Im Zwei­fel soll­ten Sie hier einen Rechts­exper­ten kon­tak­tie­ren! Zudem gibt unser Blog­ar­ti­kel den aktu­el­len Stand der Din­ge wie­der. Plug­ins und Ein­bin­dungs­mög­lich­kei­ten befin­den sich in einer ste­ti­gen Wei­ter­ent­wick­lung, sodass sich die Vor­ge­hens­wei­sen, die hier beschrie­ben wer­den, auch ver­än­dern können. 

Es gibt also eini­ge Mög­lich­kei­ten, die Pri­vat­sphä­re Ihrer Web­sei­ten­be­su­cher zu schüt­zen. Bestehen­de Plug­ins wer­den jedoch noch wei­ter­ent­wi­ckelt, sodass es aktu­ell kei­ne voll­stän­dig aus­ge­feil­te All­round-Lösung gibt, um You­Tube Vide­os daten­schutz­kon­form einzubetten.

Fazit – so bin­den Sie You­Tube Vide­os daten­schutz­kon­form ein

  • Nut­zen Sie stets den You­Tube erwei­ter­ter Datenschutzmodus
  • Ach­ten Sie auf Urheberrechte
  • Infor­mie­ren Sie Ihre Nut­zer über die Daten­nut­zung und ‑ver­ar­bei­tung
  • Pas­sen Sie Ihre Daten­schutz­er­klä­rung ent­spre­chend an
  • Ver­wen­den Sie aktu­el­le Plugins
  • Infor­mie­ren Sie sich regel­mä­ßig über gesetz­li­che Regelungen
  • Aktua­li­sie­ren Sie Ihre alten ein­ge­bet­te­ten You­Tube Videos.

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