Partnervertrag
Partnervertrag (Stand: Januar 2022)
Die Metamove GmbH, vertreten durch Maik Mohl, Werdenfelser Str. 44, 82061 Neuried (nachfolgend «Metamove») bietet Dienstleistungen für Suchmaschinenoptimierung und die Schaltung von Internetwerbeanzeigen an.
Partner (nachfolgend «Partner») können Metamove Kunden empfehlen und auf dieser Basis Provisionen erhalten.
Bei den verwendeten Begriffen sind sowohl maskuline, feminine und diverse Partner in gleicher Weise gemeint und angesprochen.
Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Es ist nur dieser Partnervertrag für alle Rechtsgeschäfte der Metamove mit dem Partner gültig. Von dem Partnervertrag abweichende Bedingungen der Anbieter werden von Metamove nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Metamove schließt Partnerverträge nur mit Unternehmen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 (1) BGB). Stellt der Partner für eine juristische Person einen Vertreter, versichert er zugleich seine Vertretungsberechtigung für diese.
1.3 Metamove schließt Kundenverträge nur mit Unternehmen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 (1) BGB).
2. Empfehlungen des Partners
Partner können über unser Kontaktformular Kunden empfehlen, mit denen Metamove anschließend Kontakt aufnimmt. Zum Zwecke der Konkretisierung einer Empfehlung durch den Partner kann Metamove schriftlich oder telefonisch mit dem Partner in Kontakt treten. Eine Empfehlung ist im Voraus abzugeben, nachträgliche Empfehlungen sind nicht möglich.
3. Vergütung von erfolgreichen Vermittlungen
3.1 Bei einem erfolgreichen Vertragsschluss mit dem durch den Partner vermittelten Kunden erhält der Partner eine Provision.
3.2 Ein Provisionsanspruch besteht nur insoweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
3.3 Die Provision wird monatlich im Nachhinein per Gutschrift ausbezahlt.
3.4 Derzeit liegt für Marketingdienstleistungen der Suchmaschinenoptimierung und der Betreuungsleistung bei der Schaltung von Werbeanzeigen die Provision bei 8 %. Die derzeit gültige Provision kann der Partner unter https://www.metamove.de/partner-werden.html einsehen. Provisionen sind mit einer Frist von 2 Wochen von Metamove anpassbar. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail.
4. Leistungseinschränkungen
Von Metamove wird kein Vertragsschluss mit dem durch den Partner vermittelnden Kunden geschuldet. Eine Gewährleistung von Metamove ist diesbezüglich ausgeschlossen. Metamove führt Prüfungen durch, ob ein Marketing grundsätzlich für den Kunden erfolgreich durchführ- und machbar ist.
5. Laufzeit und Kündigung
Ein Laufzeitende der Vereinbarung ist nicht festgelegt. Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Vereinbarung startet mit der Absendung über das Partnerformular und der Akzeptanz des Partnervertrages per Checkbox.
6. Haftungsbeschränkung
6.2 Die Haftung der Parteien nach diesem Vertrag wird in den nachfolgenden Fällen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt:
6.2.1 Tod oder Personenschaden aufgrund von Vorsatz, eigener Fahrlässigkeit oder dem fahrlässigen Verhalten von Gehilfen, Vertretern oder Angestellten der betroffenen Partei;
6.2.2 wissentlich falsche Angaben; oder
6.2.3 die gesetzlichen Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3 Soweit in Ziffer 6.2.1 und Ziffer 6.2.3 nichts anderes geregelt ist, beschränkt sich die Gesamthaftung von Auftragnehmer, soweit Auftragnehmer schuldhaft, also auch bei Vorliegen nur einfacher Fahrlässigkeit, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
6.4 Soweit in Ziffer 6.2.1 und Ziffer 6.2.2 nichts anderes geregelt ist, ist die Gesamthaftung von Auftragnehmer aus sonstigen Vertragsverletzungen, unerlaubten Handlungen, Fahrlässigkeit, vorvertraglichen oder sonstigen Zusagen (soweit es sich hierbei nicht um wissentlich falsche Angaben handelt) oder aufgrund sonstiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Lieferungen und Leistungen und dem Betrieb von Software in jedem Fall beschränkt bis zur Höhe der Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung betragen € 1.500.000,00 für Personen und Sachschäden, € 250.000,00 für EDV-Vermögensschäden, Schäden durch Datenlöschung, Datenbeeinträchtigungen, Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und/oder entgangenem Gewinnen und € 50.000,00 für allgemeine, sonstige Vermögensschäden. Der Auftragnehmer wird die Betriebshaftpflichtversicherung in vorgenanntem Umfang während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten.
6.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Haftungsregelungen vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
6.6 Die Haftung für die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder für ausdrücklich erklärte Garantien wird durch vorstehende Regelungen nicht beschränkt, soweit die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit den jeweiligen Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte.
7. Schweigepflicht / Datenschutz
7.1 Der Partner ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Metamove, die ihm im Zusammenhang der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf, soweit nicht direkt mit der Abwicklung, gesetzlich oder im Rahmen einer Rechtsberatung notwendig, nur mit schriftlicher Einwilligung von Metamove erfolgen.
7.2 Alle gegenüber Metamove angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Abwicklung des Auftrags / Durchführung der Zusammenarbeit und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung sowie zur Bindung des Anbieters erhoben, verarbeitet und genutzt.
7.3 Metamove darf in seinen Werbemitteln gegenüber Dritten offenlegen, dass er in vertragliche Beziehung mit dem Anbieter getreten ist, dazu gehört auch die Nutzung seines Logos. Einzelheiten zu den vertraglichen Konditionen dürfen von beiden Vertragsanbietern gegenüber Dritten nicht offengelegt werden.
7.4 Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die durch diese Maßnahmen bekanntwerdenden Firmeninterna gegenüber Dritten.
7.5 Metamove sichert dem Anbieter Datenschutz über alle ihm übermittelten Daten zu.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragstexte nicht berührt. In einem solchen Fall werden beide Parteien die nichtige bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
8.2 Der vorliegende Vertrag stellt das gesamte Übereinkommen der Parteien dar.
8.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht der Schriftform.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
8.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.